S-Pedelec - S wie "schnell wieder weg damit"
Geschrieben von Stefan am
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Was will uns dieser Titel denn jetzt sagen?! Vorweg: Am Fahrrad selbst hat es nicht gelegen. Anfang Juni diesen Jahres habe ich voller Tatendrang eine alternative Fortbewegungsmöglichkeit gesucht. Meine 20 Kilometer des beinahe täglichen Arbeitsweges wollte ich anders überwinden als mit dem Auto. Ein elektrisches Moped vielleicht? Reichweitenversprechungen von 50 Kilometer mit einer Akkuladung haben mich etwas abgeschreckt. Ich erinnere nur an die Verbrauchs- und Reichweitenangaben bei PKW. Ein Moped ist keine Option, das bekräftigt sich auch bei einem Gespräch mit einem Fachhändler für Elektromobilität in Karlsruhe. Der Händler zeigt mir eine Alternative: das S-Pedelec. Ein Fahrrad mit Motorunterstützung bis 45 km/h und entsprechender Mopedzulassung, bei dem der Fahrer trampeln muss, um auf Geschwindigkeit zu kommen.
Gesehen, gefahren, für gut befunden. Die zu erreichenden Geschwindigkeiten sind der Hammer. Dann kommen so typische Fragen: darf ich damit auf dem Radweg fahren? Muss ich unbedingt auf die Straße? Welchen Kopfschutz brauche ich für das Gerät? Fragen über Fragen. Das Internet behält noch mehr Antworten parat. Und allesamt widersprechen sie sich. Die einen sagen: Ja klar darfst Du außerhalb geschlossener Ortschaften auf den Radweg. Nein sagen die anderen, denn Du hast ein Kleinkraftrad. Ja, Du darfst auch innerhalb geschlossener Ortschaften den Radweg nutzen, wenn er für Mofas freigegeben ist. Nein sagen die anderen, denn es ist kein Mofa sondern fährt 45 km/h. Ein Fahrradhelm reicht, sagt man. Das Gesetz spricht allerdings von einem geeigneten Schutz, der (wie manch einer ahnt) kein Fahrrädern ist. Auf Waldwegen darf ich fahren. Oder eben auch nicht. Schon gar nicht, wenn das Schild prangt: Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art verboten (oder so ähnlich).
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